Deutscher Kinderschutzbund

 

 

 

Straßenverkehrsamt blockt Anträge ab - SPD-Ratsfraktion tief enttäuscht

Ratsfraktion

Mit großem Bedauern nimmt die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Engelskirchen zur Kenntnis, dass ihr Antrag aus dem Februar 2020, den Autobahnzubringer (L302) zwischen Bickenbach und der Autobahnauf-/ abfahrt A4 mit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km zu versehen, beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises kein Gehör fand.

Begründet wurde dies zum einen mit der Auswertung der Unfälle. Seit 2016 bis heute, wurden „nur 34 relevante Unfälle“ verzeichnet.

Man mag jetzt gerne spekulieren, was in diesem Zusammenhang „relevant“ bedeuten mag und klar ist auch, es gab noch mehr Unfälle, aber eben keine relevanten.

Die zuständige Polizeibehörde empfiehlt dem Kreis, bevor eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit realisiert wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Messungen durchzusetzen. Seit der Antragstellung haben nun Messungen stattgefunden und ergeben, dass deutlich zu schnell gefahren wird. Deshalb fordert das Straßenverkehrsamt die Polizei und die Kreisbußstelle auf, Überwachungsmaßnahmen (stationäre Kamera) durchzuführen.

Ausdrücklich wird aber in der Ablehnung des Antrags darauf hingewiesen, dass die beiden letzten Unfälle im Januar und April 2020 nicht aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, sondern wegen Unaufmerksamkeit der Unfallverursacher passiert sind. Deshalb bestehe auch „keine zwingende Notwendigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit im beantragten Maß zu reduzieren.“

Zwingend vielleicht nicht, aber doch nötig, so unsere Meinung!

Nun zum zweiten Antrag: auch der Bau eines Kreisverkehrs in der Einmündung Feckelsberger Weg/ Schnellenbach lässt sich zurzeit nicht realisieren. Der Kreis weist daraufhin, dass diese Maßnahme in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen NRW liegt und eine Planung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist.

Angesichts der Anzahl der Unfälle und deren Folgen stößt die Ablehnung der beantragten Maßnahmen durch den Kreis in der SPD-Fraktion auf allgemeines Unverständnis. Wenn die Anzahl der Unfälle allein schon nicht die „zwingende Notwendigkeit“ ergibt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im beantragten Maße zu reduzieren, hat die SPD genügend weitere Argumente vorgebracht, denen der Kreis hätte folgen können.

Was die Einmündung Feckelsberger Weg / Schnellenbach anbelangt, kann jeder, der sich mit dem Auto bewegt, für sich selbst entscheiden, ob nicht ein Kreisverkehr hier die bessere Lösung ist.

Wir bleiben dran!