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Kommunalfinanzen: Kreis bestellt und bezahlt Gutachten durch Rüttgers-Berater

Kreistagsfraktion


Im Kreishaus so festgelegt: Rüttgers-Berater als Gutachter zu den Kommunalfinanzen

Landrat Jobi (CDU) lässt ein Gutachten, das die Chancen von Klagen zu den Kreisfinanzen klären soll, ausgerechtet durch einen ehemaligen Rechtsberater des abgewählten Ministerpräsidenten Rüttgers schreiben. Dies haben Recherchen der Kreistags-SPD ergeben. Dabei war es erst nach dem Regierungswechsel zu Hannelore Kraft gelungen, im Land eine bessere Finanzausstattung der Kreise, Städte und Gemeinden durchzusetzen. Noch im Frühjahr 2010 hatten CDU und FDP im Landtag entsprechende SPD-Anträge abgelehnt. Damals begründete der oberbergische CDU-Abgeordnete Bodo Löttgen das "Nein" der inzwischen abgelösten Landtagsmehrheit. Grund für das Gutachten ist der Unwille in den oberbergischen Städten und Gemeinden über die Kreisumlageerhöhung durch CDU, FDP und Pro Oberberg.

Zeitlich lief es wie folgt ab: Erst lehnt die derzeit noch vorhandene Kreistagsmehrheit unter Führung der CDU eine finanzielle Minderbelastung der oberbergischen Städte und Gemeinden ab. Grimmig wird im Kreistag eine allgemeine Kreisumlage von mehr als 45 % verabschiedet, was alle Bürgermeister abgelehnt haben. Haushaltseinsparungen beim Kreis um zweimal ein Prozent binnen zwei Jahren werden als „Taschenspielertrick“ bezeichnet. Dann bestellt Landrat Jobi (Zitat) "auch in Abstimmung mit der Vorsitzenden des Arbeitskreises Finanzen" – dies ist die CDU-Kreisgeschäftsführerin Margit Ahus – ein Gutachten unter anderem zu den Erfolgaussichten von Klagen. Folgend versendet Frau Ahus einen offenen Brief des CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Biesenbach an die oberbergischen Bürgermeister, in der für eine gemeinsame Klage des Kreises und der Kommunen gegen das Land geworben wird. Besonders weist Biesenbach in diesem Zusammenhang auf die gutachterlichen Aussagen hin, obwohl das Gutachten erst am kommenden Montag vorgestellt werden soll.

Bislang unerwähnt blieb der berufliche Werdegang des nun vom Kreis zu bezahlenden Gutachters: Prof. Dr. Kyrill Schwarz nahm nämlich vor seiner Berufung (ausgerechnet) durch eine fränkische Universität die Funktion des verfassungsrechtlichen Chefberaters von CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers wahr. Auf der Homepage der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg ist nachlesbar, dass er von Mai 2008 bis April 2010 Referatsleiter "Grundsatzfragen der Verfassung" in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen war.

Ralf Wurth, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion: „Wenn Herr Prof. Schwarz heute materiell einen erfolgversprechenden Klagegrund sieht, warum hat er nicht von Amts wegen gehandelt, als unter Rüttgers die Kreise, Städte und Gemeinden finanziell noch schlechter gestellt waren? Und falls er sich in seinem damaligen öffentlichen Amt bereits entsprechend geäußert hat sowie für eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Familie eintrat, wieso hat die frühere Landtagsmehrheit unter der Führung des seinerzeitigen CDU-Fraktionsgeschäftsführers Biesenbach diesen möglicherweise verfassungswidrigen Zustand nicht behoben?“

Vom Landrat erwartet die Kreistags-SPD jetzt detaillierte Aussagen über die Beauftragung des Gutachtens, die Formulierung der Fragestellung, die Kriterien bei der Auswahl des Gutachters, die daran beteiligten Personen und die Kosten des Gutachtens. Den Bürgermeistern wird geraten, sich genau daran zu erinnern, wie wenig die derzeitige Kreistagsmehrheit auf die berechtigten Forderungen der Städte und Gemeinden eingegangen ist, und zu überlegen, ob sie sich wirklich von Herrn Biesenbach vor einen so offensichtlich parteipolitischen Karren spannen lassen wollen.

 

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