Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit einem Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass die frühere schwarz-gelbe Landtagsmehrheit in 2008 bei der gesetzlichen Regelung zum Ausbau der Unter-3-Jährigen-Betreuung in Kindertagesstätten zu Lasten der Kreise, Städte und Gemeinden gegen das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt auch.“) verstoßen hat.
Das Land habe den Kommunen eine „wesentliche finanzielle Belastung“ aufgebürdet, stellte das Verfassungsgericht fest. Die vor diesem Hintergrund erforderliche Bestimmung über die Deckung der mit der Aufgabenstellung verbundenen kommunalen Kosten habe der damalige Gesetzgeber aber nicht getroffen.
Die neue Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gesetzgeberische Konsequenzen ziehen wird.
Angesichts dieser Fakten und weil die Kreistags-SPD den fehlenden Beitrag des Landes beim Kindertagesstättenausbau vielfach kritisiert hat, hat die SPD-Kreistagsfraktion die Kreisverwaltung gebeten, spätestens zur Sitzung des Kreisfinanzausschusses am 29. November 2010 die folgenden Fragen zu beantworten:
- In welchem Umfang ist die Unter-3-Jährigen-Betreuung (U3-Betreuung) seit 2008 im Bereich des Kreisjugendamtes ausgebaut worden?
- In welchem Umfang ist die U3-Betreuung seit 2008 im übrigen Kreisgebiet (Radevormwald, Wipperfürth, Gummersbach, Wiehl) ausgebaut worden?
- Welche Kosten sind hierfür bislang im Bereich des Kreisjugendamtes angefallen?
- Welche Kosten sind hierfür bislang im übrigen Kreisgebiet angefallen?
- Welche zusätzlichen Kosten werden bis wann im Bereich des Kreisjugendamtes anfallen, falls man das Erreichen der Zielquote von 40% Betreuungsplätzen unterstellt?
- Welche zusätzlichen Kosten werden bis wann im übrigen Kreisgebiet anfallen, falls man das Erreichen der Zielquote von 40% Betreuungsplätzen unterstellt?
- Wieso gehörte der Oberbergische Kreis – auch in Würdigung der in der letzten Kreistagssitzung verabschiedeten Resolution zur Kommunalfinanzierung – nicht zu den klageführenden Kommunen, die jetzt einen angemessenen Ausgleich der Kosten erstritten haben?
In der letzten Kreistagssitzung hatte die Kreistagsmehrheit in einem Antrag eine stärkere Unterstützung des Landes für den Oberbergischen Kreis gefordert. Vor dem Regierungswechsel in Düsseldorf wurden entsprechende Ansinnen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag immer abgelehnt.